"Das gesellschaftliche Tötungsverbot
darf nicht angetastet werden. Deshalb darf der
Gesetzgeber Patientenverfügungen, die tödliche
Unterlassungen bei einwilligungsunfähigen
Menschen einfordern, auf keinen Fall legalisieren."
Mit diesem eindringlichen Appell reagieren
die Hospizvereinigung OMEGA und die bioethik-kritische
Organisation BioSkop auf den heute veröffentlichten
Bericht der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie
am Lebensende", die von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries einberufen worden war.
Die Arbeitsgruppe unter Vorsitz des ehemaligen
BGH-Richters Klaus Kutzer, in der auch VertreterInnen
von Bundesärztekammer, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden
mitwirkten, will zwar am strafbewehrten Verbot
der Giftspritze auf Verlangen festhalten. Gleichzeitig
empfiehlt sie aber,
zahlreiche Varianten zur gezielten Lebensbeendigung
bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen,
zu legalisieren: Die Palette der empfohlenen,
straffreien Methoden reicht vom Abbruch von Therapien
über das Stoppen von Sondenernährung
und Beatmung bis zur so genannten "terminalen
Sedierung". Die tödlichen Unterlassungen
sollen ÄrztInnen bei einwilligungsunfähigen
Menschen wie Demenz- oder KomapatientInnen stets
dann ausüben dürfen, wenn der Betroffene
die Beendigung seines Lebens in einer entsprechenden
Patientenverfügung vorab gefordert hat.
"Wer Patientenverfügungen rechtsverbindlich
macht, erlaubt faktisch, dass Menschen, die sich
nicht außern können, auf vermutetes
Verlangen getötet werden. Eine früher
unterschriebene Erklärung wird so einfach
als aktueller Sterbewunsch gedeutet", kritisiert
die Sozialwissenschaftlerin Erika
Feyerabend vom Verein BioSkop, der seit Jahren
die internationale "Sterbehilfe"-Debatte
kritisch verfolgt. "Es ist eine Illusion,
dass Patientenverfügungen ein selbstbestimmtes,
planbares Sterben in Würde garantieren können",
sagt die OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz. "Die
konkrete, lebensbedrohliche Erkrankungssituation,
mögliche Therapiealternativen, Überlebenschancen,
die soziale Lage - all dies kann man nicht wirklich
vorhersehen, wenn man eine Voraberklärung
auf
Behandlungsverzicht ausfüllt."
Wo es wirklich Handlungsbedarf für PolitikerInnen
gibt, zeigen etliche Berichte aus Kliniken und
Pflegeheimen: "Das Problem" , so die
OMEGA-Vorsitzende , "ist häufig nicht
eine Übertherapie durch Mediziner,sondern
pflegerische Unterversorgung." Daran ändern
Patientenverfügungen überhaupt nichts,
im Gegenteil: Sie können für gesundheitsökonomische
Ziele instrumentalisiert werden, beispielsweise
um Rationierungsmaßnahmen bei bestimmten
Kranken-Gruppen zu rechtfertigen. BioSkop-Sprecherin
Feyerabend: "Nehmen wir mal an, Hundertausende
würden per Patientenverfügung erklären,
sie wollten im Fall anhaltender Bewusstlosigkeit
nicht mehr medizinisch behandelt werden. Mit Verweis
darauf könnten Gesundheitspolitiker leicht
versucht sein, öffentlichkeitswirksam zu
begründen, warum sie nichts gegen die bekanntlich
unzureichende Versorgung von Komapatienten tun."
Das Beispiel zeige, dass Patientenverfügungen
nicht nur persönliche, sondern stets auch
sozialpolitische Wirkungen entfalten, erläutert
die BioSkop- Sprecherin. Der Appell "Das
gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht
angetastet werden!" richtet sich deshalb
nicht nur gegen die drohende Legalisierung von
Patientenverfügungen. Er fordert die Abgeordneten
des Bundestags auch ausdrücklich auf, die
sozialen, therapeutischen und pflegerischen Hilfen
für komatose und demenzkranke Menschen spürbar
zu verbessern. "Unterstützen Sie Versorgungsalternativen,
die eine individuell angepasste Betreuung fur
alle
ermöglichen ", heißt es an die
Adresse der PolitikerInnen.
"Wir sind zuversichtlich", sagen Kunz
und Feyerabend, "dass zahlreiche Menschen
und Organisationen diesen Appell aktiv und mit
ihrer Unterschrift unterstützen werden."
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen
gern zur Verfügung: