Unterstützen
Sie den Appell an den Deutschen Bundestag:
Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht
angetastet werden!
"Das gesellschaftliche Tötungsverbot
darf nicht angetastet werden. Deshalb darf der
Gesetzgeber Patientenverfügungen, die tödliche
Unterlassungen bei einwilligungsunfähigen
Menschen einfordern, auf keinen Fall legalisieren."
Mit diesem eindringlichen Appell reagieren die
Hospizvereinigung OMEGA und die bioethik-kritische
Organisation BioSkop auf den heute veröffentlichten
Bericht der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie
am Lebensende", die von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries einberufen worden war.