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Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!



"Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden. Deshalb darf der Gesetzgeber Patientenverfügungen, die tödliche Unterlassungen bei einwilligungsunfähigen Menschen einfordern, auf keinen Fall legalisieren."

Mit diesem eindringlichen Appell reagieren die Hospizvereinigung OMEGA und die bioethik-kritische Organisation BioSkop auf den heute veröffentlichten Bericht der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende", die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einberufen worden war.


Pressemitteilung vom 10. Juni 2004

Appell an den Deutschen Bundestag

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