BefürworterInnen von Patientenverfügungen
klagen über technisierte Medizinapparate,
ärztliche Handlungshoheit und ökonomische
Kalküle in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
Dagegen soll sich der Einzelne per Voraberklärung
seines ”Willens” wehren können,
um sich ”würdiges Sterben” zu
sichern und ”unnötige” Leidenszeit
zu ersparen.
Mit dieser Rhetorik wird attraktiv gemacht, was
in den Niederlanden und Belgien bereits gesellschaftliche
Realität ist: Tötung auf Verlangen.
Hierzulande geht es zunächst nicht um entscheidungsfähige
PatientInnen, die ihre Tötung in einer konkreten
Krankheitssituation nachfragen, sondern um diejenigen,
die komatös, demenzkrank und sprachlos sind.
Sondenernährung, Flüssigkeitszufuhr,
das Behandeln von Begleiterkrankungen sollen nicht
mehr selbstverständlich sein bei Kranken,
die als unheilbar gelten – aber eben nicht
im Sterben liegen. Auch eine ”intensive
Schmerztherapie” mit einkalkulierter Todesfolge
soll zum Repertoire einer Medizin gehören,
die den Tod herstellen darf.
Der Druck, "Sterbehilfe" bei Nichtsterbenden
zu legitimieren, wächst
Übergeordnete Gerichte wie der Bundesgerichtshof
(BGH) haben dazu wesentlich beigetragen. Mit Einzelfall-Entscheidungen
(1994 und 2003) haben die RichterInnen ein juristisches
und auch argumentatives Gebiet abgesteckt, in
dem sich darüber reden lässt, dass und
wie nicht-entscheidungsfähige Menschen zu
Tode gebracht werden können. Bei der Diagnose
”irreversibles Koma” wird die Ernährung
per Magensonde in eine ”das Sterben lediglich
verlängernde Behandlung” umgedeutet.
Früher geäußerte Wünsche
und ”allgemeine Wertvorstellungen innerhalb
der Gesellschaft” sollten laut BGH dabei
berücksichtigt werden. Die Grundsätze
der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung
(1998 und 2004) legitimieren diese Praxis ebenfalls.
Vom Töten ist zwar nicht die Rede. Aber ÄrztInnen
sollen ”das Behandlungsziel ändern”
können bei Menschen mit ”infauster
Prognose”. Sondenernährung und Flüssigkeitszufuhr
gehören dann nicht mehr zur garantierten
”Basisversorgung”. Patientenverfügungen,
ob schriftlich oder mündlich, werden als
”verbindlich” bezeichnet.
Der tödliche Behandlungsabbruch ist
eine Form der Tötung auf Verlangen
Noch sind Patientenverfügungen in ihrer rechtlichen
Wirkung umstritten, aber politische Initiativen
zwecks Legalisierung werden immer intensiver.
Der Politiker und langjährige Vorsitzende
der Sterbehilfeorganisation ”Humanistischer
Verband”, Rolf Stöckel, kündigte
im April 2004 an, einen Antrag zur ”Autonomie
am Lebensende” in den Bundestag einzubringen:
Demnach soll der per Patientenverfügung verlangte
tödlicheBehandlungs- und Versorgungsabbruch
straffrei werden – via Ergänzung des
§ 216 StGB (Tötung auf Verlangen). Für
das selbe Ziel plädiert eine vom Bundesjustizministerium
einberufene Kommission, die im Juni 2004 ein Gutachten
zu Patientenverfügungen vorgelegt hat. Was
über Jahre durch eine Politik der Begriffe
unkenntlich gemacht wurde, ist nun erkennbar:
Schwerkranke Menschen nicht zu behandeln und zu
ernähren, das ist eine Variante des Tötens
auf Verlangen. Selbst eine nur minimale Außenkontrolle
durch Gerichte soll es nicht geben.
Versorgung und Betreuung von PatientInnen werden
immer schlechter
Wäre tatsächlich die Sorge um das Wohlergehen
pflegebedürftiger Menschen handlungsleitend,
dann müsste die gesellschaftliche Antwort
auf Befürchtungen und Ängste vieler
Kranker und vieler, die es zu werden fürchten,
anders ausfallen. Das würde sicher nicht
alle Todeswünsche aus der Welt schaffen,
aber die heute vorherrschende Alternativlosigkeit
im Umgang mit schlechten Prognosen und der begrenzten
eigenen Existenz lebbarer machen. Das ist die
Aufgabe der Gesundheitsversorgung und nicht eine
Dienstleistung, die attraktiv macht, dass man
sich die Zeit des Sterbens sparen kann.
Eine gute Palliativmedizin mit Schmerzbehandlung
verlängert das Leben. Doch viele Schwerstkranke
haben keine Chance zu dieser professionellen Begleitung.
Pro Jahr sind mehrere tausend Menschen –
und ihre Angehörigen - mit der extremen Lebenssituation
des Komas konfrontiert. Nur jede/r Vierte kann
in eine qualifizierte, stationäre Pflegeeinrichtung
(der Phase F) aufgenommen werden. Ambulante Hilfen
sind kaum entwickelt. Ob stationär oder ambulant,
die Pflege im Minutentakt ist es, die Leiden erzeugt:
Wundliegen, Verkrampfungen, Infektionen u.a.m.
KomapatientInnen sind auf künstliche Ernährung
über die Magensonde angewiesen. Viele demenzkranke
HeimbewohnerInnen und ambulant Versorgte werden
aber so ernährt, weil keine Zeit mehr bleibt
für ein Essen, das mehr ist als die Zufuhr
an Kalorien. Konflikte mit ÄrztInnen und
Kostenträgern überschatten die Pflege.
Selbst die Frage, ob die Kosten der Sondenernährung
weiterhin übernommen werden sollen, steht
regelmäßig auf der gesundheitspolitischen
Agenda. Eine europaweite Befragung von Angehörigen,
die Schwerstpflegebedürftige in ambulanter
oder stationärer Pflege versorgen, bestätigt,
was zu vermuten ist: Innerhalb weniger Jahre stehen
90 Prozent der Befragten vor dem finanziellen
Ruin, sind sozial isoliert und ausgebrannt.
All das wird begleitet von einer dröhnenden
Rede über eine alternde Gesellschaft, unbezahlbare
Kosten im Gesundheitswesen und von selbstverständlichen
Kalkulationen um das ”Humankapital Mensch”,
dessen ”Eigenverantwortung” als ”Kunde”
in einem durchrationalisierten Gesundheitsmarkt
immer dann mobilisiert wird, wenn öffentliche
Angebote eingeschränkt werden sollen.
Würde ist kein Zustand, sondern eine soziale
Beziehung
”Würde” ist der meist zitierte
Begriff der aktuellen Sterbehilfe-Debatte. Dazu
schrieb der Autor David Le Breton treffend: ”Würde
ist kein Zustand, sondern eine soziale Beziehung,
die nicht das leiseste Schwanken im Gleichgewicht
zwischen Selbstachtung und der durch die anderen
erfahrenen Bestätigung zulässt.”
Wenn Patientenverfügungen rechtsverbindlich
werden, der schnelle Tod für pflegebedürftige
und unheilbar Kranke zum gesellschaftlichen Normalfall
wird, ist das soziale Band gerissen.